FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen viele Fragen die häufig über die Freiwillige Feuerwehr gestellt werden.

Im Grunde genommen, muss ich mich nur Vorstellen und einen Mitgliedsantrag ausfüllen, um bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberhaching Mitglied zu werden. Es ist jedoch sinnvoll, zuerst einmal unverbindlich eine oder zwei Übungen zu besuchen, um zu sehen ob einem die Tätigkeiten zusagen. Falls Sie sich bei uns engagieren möchten, können Sie über folgende Möglichkeiten gerne mit uns in Kontakt treten:

  • Über die folgende E-Mail Adresse (info@feuerwehr-oberhaching.de)
  • Anruf im Feuerwehrhaus unter 089 6133389
  • Persönliche Vorstellung im Feuerwehrhaus (jeden ersten Montag im Monat)
  • Persönliche Vorstellung bei einer Haupt- oder Jugendübung (Termine finden Sie unter Termine)
  • Persönliche Vorstellung an unserem Mannschaftsabend (jeden zweiten Mittwoch ab 19:30 Uhr)

du möchtest mehr Erfahren und Mitmachen - Mitfahren - Mitfördern - Mitlesen bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Bei uns in Oberhaching kann man ab 12 Jahren der Freiwilligen Feuerwehr beitreten. 

Eine Altersbeschränkung gibt es hier nicht, jedoch darf man ab 63 Jahren nicht mehr an Einsätzen teilnehmen.

Ja, bei uns sind bereits mehrere Frauen im Einsatzdienst wie auch in der Jugendfeuerwehr tätig.

Ja.

  • Aktive Mitgliedschaft: jährlicher Mitgliedsbeitrag 15€ und einen Teil Ihrer Freizeit!
  • Jugendfeuerwehr: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.
  • Fördernde Mitgliedschaft: jährlicher Mindestbeitrag von 50.- EUR.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr muss man keinen speziellen Beruf erlernt haben. Jedoch, ist ein technischer Beruf natürlich immer von Vorteil für die Bewältigung vieler Aufgaben, mit welchen man in der Feuerwehr konfrontiert wird.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberhaching kann man sich im technischen- und / oder medizinischen Einsatzdienst engagieren. Das heißt, man sollte technisches Interesse sowie –Geschick und / oder Interesse an medizinischen Themen haben.

Die einzige Voraussetzung zur Aufnahme in unsere Feuerwehr ist ein einwandfreies Führungszeugnis. Es gilt jedoch auch hier, man sollte ein gewisses technisches- und / oder medizinisches Interesse mitbringen. Zudem sollte man eine normale physische- sowie psychische Belastung aushalten. Des Weiteren gibt es natürlich bestimmte Ausbildungen bei der Feuerwehr, an welchen nur unter Nachweis von persönlichen Fähigkeiten und medinzinischer Eignung teilgenommen werden kann. 

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr kann man sich die gesamte Dienstzeit aus- und fortbilden lassen. Einige Ausbildungen sind dabei nicht nur für den Feuerwehrdienst relevant, sondern können einem auch im täglichen Leben weiterhelfen (z.B. Erste Hilfe). Die Dauer der bestimmten Ausbildungen ist verschieden. Eine Ausbildung die jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau machen muss, ist die Grundausbildung (MTA). Nähere Informationen zu dieser Ausbildung, finden Sie im Bereich Jugend unter „Ausbildungskonzept“. Danach kann sich jeder nach eigenen Interessen und Fähigkeiten weiterbilden. Wir zwingen niemanden zu etwas, was er selbst nicht machen möchte. In der Regel finden die Ausbildungen unter der Woche am Abend und am Wochenende vormittags statt.

Es gibt Ausbildungen die direkt bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberhaching durchgeführt werden  (z.B. Monatsübungen, Sonderübungen). Zudem gibt es ein umfangreiches Ausbildungsangebot im Landkreismünchen. Die Feuerwehr-Lehrgänge des Landkreis München werden im Kreisausbildungszentrum Haar sowie in vielen verschiedenen Feuerwehren des Landkreises abgehalten. Des Weiteren gibt es spezielle Lehrgänge, die nur an den staatlichen Feuerwehrschulen in Geretsried, Regensburg und Würzburg angeboten werden.

Nein. Jegliche Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr wird durch die Feuerwehr finanziert. Auch hier kostet es nur einen Teil der Freizeit!

Jeder Feuerwehrmann/-frau erhält eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz, einer Einsatzjacke und –hose, Sicherheitsschuhen und Feuerwehrhandschuhen. Diese Schutzausrüstung muss der Feuerwehrmann/-frau bei jedem Einsatz komplett tragen.

Nein. Die nötige Schutzausrüstung stellt die Feuerwehr zur Verfügung.

Ja. Jeder Feuerwehrmann/-frau ist über die Gemeindeunfallversicherung abgesichert.

Nein. Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich, somit erhält man kein Geld.

Einer unserer Leitsprüche ist: „Der Ein- und Austritt ist freiwillig, alles andere ist Pflicht!“ Das heißt, man kann selbst entscheiden, ob man zur Freiwilligen Feuerwehr geht und man kann natürlich auch jederzeit wieder austreten. Entscheidet man sich jedoch für eine Mitgliedschaft wird verlangt, dass man regelmäßig an Übungen, Einsätzen und kameradschaftlichen Veranstaltungen teilnimmt.

Man muss immer an Einsätzen und Übungen teilnehmen, wenn es keine wichtigen Gründe gibt, die das verhindern. Denn nur durch Einsätze und Übungen sammelt man Erfahrung und kann sich weiterentwickeln.

Im technischen Bereich unserer Feuerwehr gibt es keinen Dienstplan. Hier hat jeder Feuerwehrmann/-frau einen eigenen Alarmempfänger, über welchen man alarmiert wird sobald ein Einsatz ist.

Während der Arbeitszeit zu einem Feuerwehreinsatz auszurücken ist nur sinnvoll, wenn der Arbeitsplatz im Ortsgebiet der Feuerwehr ist. Laut Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen freiwilligen Feuerwehrmann/-frau für die Einsatzzeit freizustellen. In der Praxis sollte man im Vorfeld mit seinem Vorgesetzten abklären, ob es für den Arbeitgeber in Ordnung ist, wenn man zu Einsätzen während der Arbeitszeit  ausrückt.

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber dem Feuerwehrmann/-frau weiterhin volles Gehalt zahlen. Der Arbeitgeber kann dieses Geld jedoch bei der Gemeinde der Feuerwehr wieder zurückfordern. Auch hier sollte in der Praxis im Vorfeld mit dem Arbeitgeber gesprochen werden.

Die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München werden über die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) alarmiert. Jeder Feuerwehrmann/-frau hat einen eigenen Alarmempfänger, welchen man am Gürtel trägt. Sobald die FEZ die jeweilige Feuerwehr alarmiert, gibt auch der Alarmempfänger einen Pfeifton ab. Dadurch weiß der Feuerwehrmann/-frau, dass ein Einsatz ist und er sich unverzüglich im Feuerwehrhaus einzufinden hat.

Laut Gesetz kann man bis zum Alter von 63 Jahren aktiv am Einsatzgeschehen teilnehmen. Sollte man sich jedoch schon früher, physisch oder psychisch nicht mehr dazu in der Lage fühlen, kann man nach Absprache mit dem Kommandanten auch bereits früher aus dem Einsatzdienst zurücktreten.

Nein. Sobald man nicht mehr am aktiven Einsatzgeschehen teilnehmen kann, wechselt man automatisch in die passive Mitgliedschaft. Hierbei nimmt man nur noch an den kameradschaftlichen Veranstaltungen der Feuerwehr teil.

Grundsätzlich kann man in unserer Feuerwehr den LKW-Führerschein machen. Dieser wird jedoch nur von der Feuerwehr bezuschusst, wenn auch die Feuerwehr gerade einen Bedarf an LKW-Fahrern hat. Zudem muss ein Mitglied bereits fünf Jahre in unserer Feuerwehr aktiv sein, wenn der LKW-Führerschein durch die Feuerwehr bezuschusst werden soll.

Die Anzahl der Fahrzeuge einer Freiwilligen Feuerwehr richtet sich immer nach der Größe Ihres Einsatzgebietes sowie der Gemeinde und danach, welche Gerätschaften in möglichen Einsatzszenarien benötigt werden. Die Gemeinde Oberhaching zählt zu den mittel großen Gemeinden im Landkreis München und es besteht ein großes Einsatzspektrum.

Die Fahrzeuge die zu einem Einsatz ausrücken, werden immer durch ihren einsatztaktischen Wert und die benötigten Gerätschaften bestimmt. Welche Fahrzeuge das sind, wird schon bei der Alarmierung von der Feuerwehreinsatzzentrale bekannt gegeben. Welche Fahrzeuge zusätzlich von Nöten sind, entscheidet der Kommandant nach seiner Erfahrung im Einsatzgebiet. Es werden grundsätzlich aber nur jene Fahrzeuge eingesetzt, die auch wirklich gebraucht werden könnten.

Ein pflichtbewusster Bürger, der die Feuerwehr zu einem Einsatzfall ruft, muss diesen unter keinen Umständen bezahlen. Sollte die Feuerwehr jedoch böswillig alarmiert worden sein oder hat eine Person den Einsatz durch grob, fahrlässiges Handeln verursacht, muss diese die Kosten u.U. schon selbst tragen.

Das lässt sich generell nicht beantworten, da die Einsatzzahl meistens von der Größe des Einsatzgebietes und den möglichen Einsatzszenarien abhängt. Die Gemeinde Oberhaching zählt zu den mittel großen Gemeinden im Landkreis München. Im Jahr rücken wir bis zu 150 Feuerwehr Einsätzen aus.

Zum einen heißt First Responder übersetzt nicht Erste Hilfe, sondern „Erst Antwortender“. Des Weiteren ist die First Responder Ausbildung ein 80 stündiger Lehrgang zur Vermittlung von tiefgehenden, unfallmedizinischen Kenntnissen mit regelmäßigen Weiterbildungen. Die Erste Hilfe ist dagegen ein 16 stündiger Kurs, bei welchem lebensrettende Basismaßnahmen erklärt werden. Darüber hinaus stammt das First Responder System aus den USA und wurde deswegen Deutschlandweit unter gleichem Namen eingeführt.

Das Oberhaupt der Feuerwehr ist der Kommandant. Der Kommandant und der Vorstand teilen sich jedoch die Führungsaufgabe der Feuerwehr in zwei Bereiche auf. Die Führung im einsatztaktischen Bereich übernimmt dabei der Kommandant. Der Vorstand steht an der Spitze des Feuerwehrvereins und verantwortet die Vereinsaufgaben. Über beiden steht im Grunde noch der Bürgermeister, da die Feuerwehr der Gemeinde unterstellt ist. Welche Personen diese Ämter bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberhaching bekleiden, können Sie im Bereich „Über uns“ unter „Organisation“ nachlesen.